Presse
Stärkung der Eigenverwaltung nach dem SanInsFoG (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts)
Der Bundestag hat am 17.12.2020 mit Wirkung zum 01.01.2021 das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) verabschiedet und sanierungsbedürftigen Unternehmen weitere Sanierungsinstrumente an die Hand gegeben, sich über eine gezielte Restrukturierung aus einer wirtschaftlichen Notlage zu befreien. Insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) richten sich weiterhin die Angebote der Verfahren in Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff InsO, welche der Gesetzgeber für Anträge ab dem 01.01.2021 qualitativ ausbaute. Erwartet wird neben einer frühzeitige Krisenerkennung die Einleitung erster Sanierungsmaßnahmen sowie eine konkreten Eigenverwaltungsplanung (Finanzplan, Konzeption der Verfahrensdurchführung, usw.). Eigenverwaltungsverfahren bedürfen zukünftig einer gewissenhaften und gründlichen Vorbereitung. Hierbei sind wir Ihnen gern behilflich.
Kontakt:
Rechtsanwalt Thomas Beck
Beck Rechtsanwälte – Wirtschaftskanzlei
Königsbrücker Straße 31-33
01099 Dresden
Telefon: 0351-26441100
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