17.12.2015
Insolvenzanfechtung - Erlaubte Direktzahlung nach Kongruenzvereinbarung im Drei-Personen-Verhältnis um Baraustausch zu ermöglichen
In seiner Entscheidung vom 17.12.2015 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass derjenige, der sich auf den nachträglichen Wegfall der subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen beruft, darzulegen und zu beweisen hat, weshalb er später davon ausging, der Insolvenzschuldner habe seine Zahlungen allgemein wieder aufgenommen.
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