Krise
als Chance

Presse

 

29.08.2023

Gläubigerausschüsse und Sanierungserfolge im Insolvenzverfahren

 
Im Rahmen von Unternehmensfortführungen innerhalb eines Insolvenzverfahrens haben Gläubigerausschüsse einen nicht unerheblichen Anteil an den Sanierungserfolgen. Die Mitglieder des Ausschusses haben durch ihren Einblick in die geschäftlichen Aktivitäten des Unternehmens einen Informationsvorsprung vor anderen Gläubigern und können durch das Einbringen ihrer berufsbezogenen Qualifikationen (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Bankmitarbeiter, Mitarbeiter der Arbeitsagentur, usw.) den Insolvenzverwalter bzw. die Geschäftsleitung im Rahmen der Eigenverwaltung sowie den tätigen Sachwalter bei deren Aufgabenerfüllung maßgeblich unterstützen.

Richtig ist, dass ein Engagement Zeit kostet und für jedes Mitglied Aufwand darstellt, der je nach Zeitaufwand und Tätigkeit zu Stundensätzen zwischen € 50 und € 300 vergütet wird. Die Mitwirkung lohnt sich vielleicht nicht unmittelbar monetär, allerdings bleibt bei einer aktiven Mitwirkung und erfolgreichen Sanierung das Unternehmen, der Kunde oder Lieferant bzw. der Arbeitsplatz- je nachdem von welcher Seite man es betrachtet- für die jeweils vertretene Gläubigergruppe auch zukünftig interessant, anders bei einer reinen Abwicklung.

Als Verwalter, Sachwalter bzw. Berater im Rahmen der Eigenverwaltung haben wir bisher nur gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem jeweils eingesetzten Gläubigerausschuss gemacht und kann betroffene Vertragspartner des krisengeplagten Unternehmens nur ermuntern, aktiv in einem solchen Gremium mitzuwirken.

Kontakt:

Rechtsanwalt Thomas Beck
Beck Rechtsanwälte – Wirtschaftskanzlei
Königsbrücker Straße 31-33
01099 Dresden
Telefon: 0351-26441100
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